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Grenzverlauf Von der Quelle bis zur Mündung war der Wannbach die Grenze unterschiedlicher Herrschaftsbereiche. Er ist auch heute noch Grenze zwischen den Orten Helpershain, Meiches und Storndorf im Westen und Engelrod, Hörgenau, Dirlammen, Wallenrod und Vadenrod auf der anderen Seite. Im Teilbereich Hetzelshausen war dieser Grenzverlauf früher umstritten. Johann von Storndorf verpfändete im Jahr 1510 die Wüstung Hetzelshausen (und Gründel) an Hermann IV. Riedesel. Diese Pfandschaft wurde 1532 von den Stondorfern wieder eingelöst, jedoch beanspruchten die Riedesel den Teil auf der Dirlammer Seite des Wannbachs weiterhin. Ein Vergleich aus den Jahren 1536 und 1538 legte daraufhin den Wannbach als Grenze fest. Doch es gab immer noch keine Ruhe, denn auf den Weiden beidersets des Bachlaufs „zerschlugen“ sich Riedesel und Storndorfer gegenseitig ihre Herden. Das Wasser des Wannbachs wurde deshalb im Jahr 1651 nochmals als Grenze vereinbart. Wenige große noch erhaltene alte Grenzsteine am Bachlauf stammen aus dieser Zeit.

Bild: Historischer Grenzstein am Wannbach aus dem Jahr 1539
Heute ist das Bachufer in diesem Gebiet stark verbuscht. Alte, teils umgefallene Erlen lassen Gedanken an ein sich selbst überlassenes Urwaldstück aufkommen.

Bild: Historischer Grenzstein am Wannbachufer
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